Stadtbibliothek 

KöB Papenburg

Servicetelefon

0 49 61 - 34 11

Stadtbibliothek KÖB Papenburg

 

Öffentliche Bibliotheken im Landkreis Emsland (Nord)

 

Stadtbibliothek KÖB  -   Hauptkanal re. 73 -  26871 Papenburg     Tel : 04961/3411

 

Benutzungsordnung

Willkommen in den Bibliotheken im Landkreis Emsland (Nord). Die Bibliotheken sind

öffentliche Einrichtungen und stehen jedem ohne Unterschied offen. Sie halten Medien als Mittel der Bildung, der Information und der sinnvollen Freizeitgestaltung bereit.  Der vorhandene Medienbestand wird den individuellen Bedürfnissen, den Wünschen der Benutzer und den gesellschaftlichen Aufgaben entsprechend ausgebaut. Nicht vorhandene Sachliteratur wird durch den Leihverkehr  der deutschen Bibliotheken vermittelt.

Im Landkreis Emsland (Nord) arbeiten im Verbund:

Stadtbibliothek KÖB Papenburg als Zentralbücherei

mit der Religionspädagogischen Arbeitsstelle, mit den Kath. Öffentlichen Büchereien

St. Michael, St. Marien und St. Amandus Aschendorf

Die KÖB in :

Dörpen, Dersum,  Hasselbrock, Heede, Kluse, Lehe, Neulehe, Neubörger, Wippingen, Lathen , Neusustrum, Niederlangen, Oberlangen, Sustrum, Sustrum Moor, Nordhümmling, Esterwegen, Bockhorst, Breddenberg, Hilkenbrook, Surwold / Börgermoor, Surwold / Börgerwald, Rhede, Brual, Neurhede, Sögel, Börger, Kl. Bergen, Spahnharrenstätte, Stavern, Werpeloh, Werlte, Lahn, Lorup, Rastdorf, Vrees

Die Ev. Öffentlichen Büchereien in Papenburg, Aschendorf, Dörpen, Lathen, Sögel, Werlte (eigene Benutzungs- und Gebührenordnug)

1. Benutzerkreis

Jeder kann Benutzer der Bibliotheken im Landkreis Emsland (Nord) werden. Er kann Medien entleihen oder in der Bibliothek einsehen.

2. Anmeldung

Der Benutzer meldet sich persönlich an und weist sich durch einen gültigen Personalausweis aus. Name, Geburtsdatum und Anschrift werden von der Stadtbibliothek KÖB zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkontrolle gespeichert. Hierfür setzt die Stadtbibliothek die elektronische Datenverarbeitung ein. Durch Unterschrift auf dem Leseausweis erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an und willigt in die Speicherung seiner Daten durch die Bibliothek ein. Kinder und Jugendliche benötigen zur Benutzung der Bibliothek die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, der durch seine Unterschrift der Benutzung zustimmt, sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung der Gebühren verpflichtet.

3. Benutzerausweis

Der Benutzer erhält bei der Anmeldung gegen Gebühr einen Benutzerausweis, der ihn zur Benutzung aller im Landkreis Emsland (Nord) im Verbund arbeitenden Bibliotheken berechtigt. Er ist nicht übertragbar, d. h. jeder Benutzer benötigt einen eigenen Leseausweis, der bei jeder Ausleihe vorzulegen ist. Sein Verlust , sowie Änderungen des Namens und der Anschrift sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.  Im Falle eines Ausschlusses von der Benutzung ist der Ausweis zurückzugeben. Bereits entrichtete Gebühren werden nicht zurückerstattet. (vgl. Ziffer 9)

4. Ausleihe

Die Leihfrist beträgt für Bücher, Toncassetten und Spiele 4 Wochen, für Zeitschriften, CD’s und CD-ROM’s 2 Wochen , für Sach-DVDs 1 Woche und für Videospielfilme und DVDs 3 Tage. Bei der Ausleihe wird ein Beleg ausgegeben, auf dem das geltende Rückgabedatum vermerkt ist. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Bücher und Medien kann durch die Stadtbibliothek KÖB begrenzt werden. Die Höchstzahl kann sowohl allgemein als auch nach Medienarten differenziert festgesetzt werden. Ebenso kann eine Ausleihbeschränkung nach Altersgruppen vorgenommen werden. Videokassetten, CD-ROMs und DVDs werden nur dann an minderjährige Benutzer entliehen, wenn die Alterskennzeichnung des Mediums dem Alter des Entleihers entspricht. Alle Medien dürfen nur auf technisch einwandfreien, regelmäßig gewarteten  Geräten abgespielt werden. Sie müssen vor Wärme und Magnetfeldern geschützt werden, d.h. sie dürfen nicht neben Elektrogeräte aller Art gelegt werden. Festgestellte Schäden müssen der Bibliothek gemeldet werden. Der Benutzer ist bei Ausleihe und Nutzung aller Medien zur Beachtung der urheberrechtlichen Vorschriften verpflichtet, d.h. z.B. entliehene DVDs dürfen nicht öffentlich gezeigt werden. Bei Verletzungen des Urheberrechts haftet der Benutzer.

5. Verlängerungen

Eine Verlängerung der Leihfrist ist höchstens zweimal möglich, sofern das Medium nicht von einem anderen Benutzer vorgemerkt wurde. Auf Wunsch der Stadtbibliothek KÖB sind für eine Verlängerung der Leihfrist die Medien vorzulegen. Die Stadtbibliothek KÖB behält sich vor, bestimmte Medien von der Verlängerung auszuschließen. Die Verlängerung erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie die Ausleihe.

6. Vormerkungen

Medien aus dem Bestand der Stadtbibliothek KÖB, die ausgeliehen sind, können gegen eine Gebühr vorgemerkt werden. DVDs und Videospielfilme sind von der Vormerkung ausgenommen. Die Anzahl der möglichen Vormerkungen kann durch die Stadtbibliothek KÖB begrenzt werden.

7. Rückgabe

Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten an der Ausleihtheke zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist wird für jedes Medium eine Versäumnisgebühr erhoben. Die Versäumnisgebühr entsteht unabhängig von der Mahnung. Die Stadtbibliothek KÖB kann die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.

8. Behandlung ausgeliehener Medien, Haftung

Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Stadtbibliothek KÖB haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Medien entstehen. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener Medien ist der Stadtbibliothek KÖB zu melden. Die Stadtbibliothek KÖB kann bei Verlust oder Beschädigung der Medien einen Schadenersatz bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten vom Entleiher verlangen.

9. Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen der geltenden Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek KÖB verstoßen, können von der Ausleihe auf Zeit oder Dauer ausgeschlossen werden.

10. Leihverkehr der deutschen Bibliotheken

Jeder Benutzer kann gegen Erstattung der entstehenden  Kosten Sachliteratur im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken bestellen. Im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken gelten besondere, jeweils mitgeteilte Leihfristen und Benutzungsordnungen.

 

Papenburg, den. 17. Nov. 2010

Der Büchereibeirat

 


 

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Erklärung zur Benutzungsordnung

 

Vor- und Nachname:

 

Geburtsdatum:

 

Straße und Hausnummer:

 

PLZ und Ort:

 

Telefonnummer:

 

E-Mail:

 

Hiermit erkenne ich die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek KÖB Papenburg in ihrer jeweils gültigen  Fassung an.

 

Ich erkläre mich mit der elektronischen Erfassung und Verwaltung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestimmungen zum Datenschutz einverstanden.

 

Sollen die Ausleihdaten (Historie) gespeichert werden?

Auskünfte über bislang ausgeliehene Medien können nur dann erteilt werden, wenn hier ,,Ja" ausgewählt wird.

 

Ja

 

Möchten Sie die Online-Angebote der Bücherei (z.B. den Internet-Katalog) nutzen?

 

Ja

 

 

Ort, Datum                                                             Unterschrift (bei Benutzer/in unter 18 Jahren: Erziehungsberechtigte/r)

 

 

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